Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist der Zollwert für die von der Klägerin eingeführten Waren.
Die Klägerin ist eine Tochtergesellschaft der H/Japan (Konzernmuttergesellschaft), die zum weltweit agierenden H Konzern gehört und hauptsächlich optoelektronische Geräte, Systeme und Zubehör der Produktbereiche Photomultipler und Lichtquellen, Halbleiterdetektoren und LEDs sowie Bildund Messinstrumente vertreibt.
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach dem deutsch-japanischen
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