BFH - Urteil vom 30.06.2011
VI R 37/09
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 14.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen III 922/03 38

Bestimmung des Zuflusszeitpunktes verbilligter Arbeitnehmeraktien; Rechtliche Unmöglichkeit der Verfügung über die Aktien seitens des Arbeitnehmers

BFH, Urteil vom 30.06.2011 - Aktenzeichen VI R 37/09

DRsp Nr. 2011/16389

Bestimmung des Zuflusszeitpunktes verbilligter Arbeitnehmeraktien; Rechtliche Unmöglichkeit der Verfügung über die Aktien seitens des Arbeitnehmers

1. Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Aktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt.2. Ein solcher Zufluss liegt nicht vor, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der geldwerte Vorteil aus vom Arbeitgeber verbilligt bezogenen amerikanischen Aktien beim Arbeitnehmer zugeflossen ist, solange diese Aktien weder handelbar, lieferbar noch beleihbar sind.