I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Portugal, die u.a. im Streitjahr (1998) im Inland Bauleistungen erbracht hat. Streitig ist, ob sie in diesem Zusammenhang eine Betriebsstätte i.S. des Art. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Portugal) besessen hat. Das früher für die Veranlagung der Klägerin zuständige Finanzamt (FA B) hat das angenommen und auf dieser Basis gegen die Klägerin einen Körperschaftsteuerbescheid für das Streitjahr erlassen. Die Klägerin hat gegen diesen Bescheid nach erfolglosem Einspruchsverfahren bei dem für das FA B zuständigen Finanzgericht (FG) Münster Klage erhoben.
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