Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 15.02.2023, Az.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 18.000 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin begehrt die Anhebung des zuletzt festgesetzten Streitwerts.
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