FG München - Urteil vom 28.06.2005
6 K 1183/04
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 ;

Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden; Einkommensteuer 2000 und 2001

FG München, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 6 K 1183/04

DRsp Nr. 2005/12735

Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden; Einkommensteuer 2000 und 2001

Bestreitet ein Steuerpflichtiger, vier Steuerbescheide nicht erhalten zu haben, so ist dieser Vortrag nicht glaubhaft, wenn keine plausiblen Gründe für den Verlust angegeben werden. Die Behauptung, die Bescheide seien möglicherweise aus dem Briefkasten entwendet worden, ist unbehelflich, da schriftiche Verwaltungsakte mit dem Einwurf in den Briefkasten zugegangen sind und ein etwaiger späterer Diebstahl daran nichts ändert.

Normenkette:

AO (1977) § 122 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist der Zugang von Steuerbescheiden.