FG München - Urteil vom 22.09.2008
7 K 4430/06
Normen:
EStG § 33 ; BGB § 670 ;

Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen als außergewöhnliche Belastung

FG München, Urteil vom 22.09.2008 - Aktenzeichen 7 K 4430/06

DRsp Nr. 2008/18289

Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Fahrten zum Besuch eines kranken Angehörigen sind, auch wenn die Besuche unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit gedient haben, wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig, wenn auf die Geltenmachung eines Aufwendungsersatzanspruches nach § 670 BGB verzichtet worden ist.

Normenkette:

EStG § 33 ; BGB § 670 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Abzug von Besuchskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In der Einkommensteuererklärung 2005 machten sie folgende Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend: "Besuch der kranken Mutter" 96 Fahrten x 218 km x 0,30 EUR 6.278 EUR".