Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist, ob der Kläger in den Erhebungszeiträumen 1993 bis 1997 als sogenannter EDV-Berater gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hat.
Nach einer Außenprüfung stufte der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Tätigkeit des Klägers als gewerblich ein, da ein EDV-Berater keinen dem Ingenieur ähnlichen Beruf ausübe. Daraufhin erließ das FA am 27. August 1999 für die Streitjahre erstmalig Gewerbesteuermessbescheide. Gegen diese Bescheide legte der Kläger Einspruch ein.
Zu seinem beruflichen Werdegang machte er folgende Angaben:
Realschulabschluss im Kalenderjahr 1976
Ausbildung zum Versicherungskaufmann (1976 - 1979)
Tätigkeit als Angestellter in der Versicherungsbranche (1979 - 1984)
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|