I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gewerblich tätig ist und deshalb mit ihren im Inland erzielten Einkünften der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegt.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft amerikanischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA. Gegenstand ihres Unternehmens war in den Streitjahren (1987 und 1988) die Wartung und die technische Unterstützung militärischer Computersysteme der USA und der NATO. Unter anderem erbrachte die Klägerin aufgrund von Verträgen mit der Regierung der USA entsprechende Dienstleistungen für die in Deutschland stationierten US- und NATO-Streitkräfte. Außerdem bestanden Verträge mit der Firma Y über Leistungen für die in Berlin stationierten US-Streitkräfte sowie mit der Firma Z über die Wartung und Reparatur von Computern, die Z für militärische Zwecke geliefert hatte.
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