Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.09.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger, der Insolvenzverwalter über das Vermögen der MS "A." - MS "B." GmbH & Co. Containerschiff KG ist, nimmt den Beklagten, der sich an diesem geschlossenen Schiffsfonds mit einer Haftsumme von 200.000,00 € als Kommanditist beteiligt hat, auf Rückgewähr von Ausschüttungen in Anspruch.
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