Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Fahrtaufwendungen; Anschaffungskosten; Kapitaleinkünfte - Fahrtkosten eines wesentlich beteiligten Gesellschafters zur
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 7 K 3185/97 E
DRsp Nr. 2001/1550
Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Fahrtaufwendungen; Anschaffungskosten; Kapitaleinkünfte - Fahrtkosten eines wesentlich beteiligten Gesellschafters zur
Fahrtkosten, die ein an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiliger Gesellschafter aufwendet, um zur Verminderung der Betriebsausgaben und Stärkung der Ertragskraft der Kapitalgesellschaft regelmäßig deren Produktionsabläufe zu überwachen, können wegen ihrer vorrangigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis und ihrer daraus folgenden Zuordnung zu den Anschaffungskosten der Beteiligung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.