I.
Streitig ist, ob der Beigeladene oder die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) aus den für die Sanierung eines Wohngebäudes in den Streitjahren 1995 und 1996 von Unternehmern bezogenen Leistungen zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes 1993 berechtigt ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|