FG Baden-Württemberg, vom 29.04.1997 - Aktenzeichen 7 K 423/90
DRsp Nr. 2001/2663
Beteiligungsgewährung als Schmiergeldzahlung
1. Bei der Gewährung einer Minderheitsbeteiligung an einer GmbH (nicht mehr als 25 %) kann es sich um eine verdeckte Schmiergeldzahlung handeln.2. Die spätere Veräußerung der Anteile nach einem vorgefaßten Plan führt zu steuerpflichtigen Einnahmen aus sonstigen Einkünften. § 17EStG steht dem nicht entgegen, da ein Gestaltungsmißbrauch i.S. des § 42AO vorliegt.
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