(Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)
I.
Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden. Sie beziehen beide Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Elektroingenieur. Außerdem betreibt der Kläger seit Oktober 1985 eine Squash-Anlage als Einzelunternehmen.
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