Streitig ist, ob die Klägerin als Bezieherin von Erdgas anzusehen ist, das sie für einen ausländischen Kunden mittels ihres Leitungssystems transportiert hat.
Die Klägerin betreibt ein Leitungsnetz für Erdgas.
Im Jahr 2001 gab sie für die Monate Juli bis September beim Hauptzollamt H - dem Beklagten - Mineralsteueranmeldungen ab, mit denen Erdgas zur Versteuerung angemeldet wurde; im Einzelnen:
Datum der AnmeldungRegistrierungMenge in MWhBetrag in DM
10.08.2001MAB
3/01......... Mio..... Mio.
14.09.2001MAB
3/01.......... Mio..... Mio.
12.10.2001MAB
4/01.......... Mio..... Mio.
Am 08.02.2002 gab die Klägerin für die genannten Monate berichtigte Steueranmeldungen ab, wobei sie die Mengen für den Monat Juli um 5.535 MWh, für August um 3.813 MWh und für September um 3.327 MWh niedriger anmeldete, insgesamt um 12.675 MWh.
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