Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die A GmbH & Co. KG (A) im Streitjahr 2006 als Betrieb gewerblicher Art (BgA) "Beteiligung Müllverbrennung" mit weiteren BgA im steuerlichen Querverbund zum BgA "Verkehr/Versorgung/Hafen" zusammengefasst werden konnte.
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