1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2017 - 4 Sa 478/15 - aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19. November 2015 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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