FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.06.2007
1 K 1377/03 B
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Betriebliche Veranlassung einer Festveranstaltung anlässlich des fünfjährigen Bestehens einer Sozietät bei Durchführung einen Tag nach dem 50. Geburtstag eines Sozius

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 1 K 1377/03 B

DRsp Nr. 2007/18682

Betriebliche Veranlassung einer Festveranstaltung anlässlich des fünfjährigen Bestehens einer Sozietät bei Durchführung einen Tag nach dem 50. Geburtstag eines Sozius

1. Eine in den Geschäftsräumen einer Sozietät anlässlich des fünfjährigen Sozietätsjubiläums durchgeführte Festveranstaltung der Sozietät kann auch dann ausschließlich betrieblich veranlasst sein, wenn sie an einem Freitag und nur einen Tag nach dem 50. Geburtstag eines Sozius durchgeführt wird.