FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.03.1998
14 K 172/94
Fundstellen:
EFG 1998, 1047

Betriebliche Veranlassung von Risikogeschäften

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1998 - Aktenzeichen 14 K 172/94

DRsp Nr. 2001/2628

Betriebliche Veranlassung von Risikogeschäften

Bei einem nebenberuflich gewerblich tätigen Vermittler von Geldanlagen sind Forderungen aus risikobehafteten Geldgeschäften (hier: Optionsscheine) in der Regel kein notwendiges Betriebsvermögen.

Tatbestand:

Streitig ist die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben von im Rahmen einer gescheiterten Kapitalanlage verlorenen Eigenmitteln eines Vermittlers von Kapitalanlagen sowie von Entschädigungszahlungen an ehemalige Mitanleger und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten und Zinsaufwendungen.