I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 14. August 2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung sowie über einen Auflösungsantrag des Klägers.
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