1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob ein im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (L+F) steuerbarer Veräußerungserlös erzielt wurde.
Der Beklagte - das Finanzamt (FA) - ist zuständig für die Feststellung der Einkünfte des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft aus einem landwirtschaftlichen Anwesen in G.
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