BFH vom 05.01.1996
IV R 19/94

Betriebsaufgabe bei Vermächtnisnießbrauch

BFH, vom 05.01.1996 - Aktenzeichen IV R 19/94

DRsp Nr. 1997/8290

Betriebsaufgabe bei Vermächtnisnießbrauch

Wird an einem Betrieb ein Vermächtnisnießbrauch eingeräumt, so führt weder der Erbfall noch die Nießbrauchsbestellung zur Betriebsaufgabe. Ab dem Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung kann die Betriebsaufgabe jedoch gegenüber dem Finanzamt jederzeit - allerdings nicht rückwirkend - erklärt werden.

Für die Praxis:

Erklärt der Steuerpflichtige die Betriebsaufgabe, ist der anzusetzende gemeine Wert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht um den Wert der Nießbrauchsverpflichtung zu mindern (BFH vom 26.2.1987, BStBl II, 772). Zur AfA-Berechtigung in den Fällen des Vermächtnisnießbrauchs vgl. auch das BFH-Urteil vom 28.9.1995 (STEUER-TELEX 1996, 414).