Erklärt der Steuerpflichtige die Betriebsaufgabe, ist der anzusetzende gemeine Wert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht um den Wert der Nießbrauchsverpflichtung zu mindern (BFH vom 26.2.1987, BStBl II, 772). Zur AfA-Berechtigung in den Fällen des Vermächtnisnießbrauchs vgl. auch das BFH-Urteil vom 28.9.1995 (STEUER-TELEX 1996, 414).
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