Die Beteiligten streiten über die ertragsteuerliche Behandlung eines Entgelts, welches B. im Zuge der Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an einer GmbH für den Verzicht auf die Ausübung eigener Bezugsrechte durch die Mitgesellschafter (den Kläger und seine Ehefrau) gezahlt hat.
Dem Rechtsstreit liegt der nachstehende Sachverhalt zugrunde:
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