I. Die Sache befindet sich im II. Rechtsgang.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hat seinen hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück A sowie die Grundstücke B und C in dem für einen gewerblichen Grundstückshandel erforderlichen zeitlichen Zusammenhang angeschafft und veräußert. Streitig ist, ob auch das 1995 veräußerte Grundstück I-Straße als Zählobjekt zu berücksichtigen ist und damit die sog. Drei-Objekt-Grenze überschritten wurde.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|