Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen für ein Betriebsgrundstück, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an das Betriebsunternehmen, an dem neben dem Kläger Ziffer 1 auch sein Onkel mit 25% beteiligt ist, unentgeltlich überlassen wird, sowohl nach § 12 Nr. 2 - - als auch nach § Abs. zu kürzen sind.
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