FG Niedersachsen, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 10263/00
Betriebsaufspaltung: Bruchsteilsgemeinschaft als Besitz-Gesellschaft
BFH, Beschluss vom 02.02.2006 - Aktenzeichen XI B 91/05
DRsp Nr. 2006/15928
Betriebsaufspaltung: Bruchsteilsgemeinschaft als Besitz-Gesellschaft
1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Bruchteilsgemeinschaft Besitz-Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein kann.2. Schließen sich mehrere Erfinder zu einer Erfinder-Gesellschaft zusammen und überlassen sie ihre Patente einer Betriebs-Gesellschaft, so wird der Betrieb der Erfinder-Gesellschaft nicht allein mit dem Wegfall der sachlichen Verflechtung aufgegeben, denn ohne gleichzeitige Einstellung der Erfindertätigkeit bleibt der Betrieb als solcher i. S. des § 18EStG fortbestehen.