FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.09.2006
12 K 277/98
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 § 7 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 531
EFG 2007, 678

Betriebsaufspaltung; Gewerbesteuerpflicht bezüglich des Gewinns aus der Veräußerung von Bezugsrechten an einer GmbH; Stuttgarter Verfahren

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2006 - Aktenzeichen 12 K 277/98

DRsp Nr. 2007/747

Betriebsaufspaltung; Gewerbesteuerpflicht bezüglich des Gewinns aus der Veräußerung von Bezugsrechten an einer GmbH; Stuttgarter Verfahren

1. Ein Grundstück stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn die Betriebsgesellschaft das Grundstück benötigt, weil es für die Betriebsführung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Eine besondere Gestaltung des Grundstücks für den jeweiligen Unternehmenszweck der Betriebsgesellschaft ist nicht erforderlich. 2. Die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen fungiert als "unternehmerisches Instrument der Beherrschung". 3. Die Zahlung eines Agios wird erst dann und insoweit zu einem Entgelt für die Einräumung von Bezugsrechten, wenn es in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung ausgezahlt wird oder in andere Weise zufließt. 4. Zur Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist das sog. Stuttgarter Verfahren auch für Zwecke der Gewerbesteuer grundsätzlich ein geeignetes Verfahren. 5. Nach Ergehen des Urteils ist eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 § 7 ;

Tatbestand: