FG Düsseldorf - Urteil vom 20.10.2003
7 K 6541/02 E
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DB 2004, 517
DStRE 2004, 131

Betriebsaufspaltung; Maschinenverpachtung; Einzelunternehmen; Betriebsgrundstück; Ehegattengemeinschaft; Notwendiges Betriebsvermögen; Besitzunternehmen - Vermietung eines Grundstücksanteils bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2003 - Aktenzeichen 7 K 6541/02 E

DRsp Nr. 2003/17256

Betriebsaufspaltung; Maschinenverpachtung; Einzelunternehmen; Betriebsgrundstück; Ehegattengemeinschaft; Notwendiges Betriebsvermögen; Besitzunternehmen - Vermietung eines Grundstücksanteils bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Wird bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmen des Ehemannes und der von ihm beherrschten Betriebskapitalgesellschaft nachträglich ein Grundstück unmittelbar von der Ehegattengemeinschaft an das Betriebsunternehmen vermietet, so führt dessen Nutzung als wesentliche Betriebsgrundlage nur dann zur Zugehörigkeit des dem Ehemann zustehenden Grundstücksanteils zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens und damit zur Qualifikation der anteiligen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte, wenn die Grundstücksnutzung untrennbar mit der Maschinenvermietung verbunden und deshalb unmittelbar durch den Betrieb des Besitzunternehmens veranlasst ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Erfassung der Einkünfte des Klägers aus der Vermietung eines Grundstücksanteils als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als gewerbliche Einkünfte.