Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsgebot
BFH, vom 07.12.1999 - Aktenzeichen VIII R 50/96 - Aktenzeichen VIII R 51/96
DRsp Nr. 2000/4872
Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsgebot
Eine Betriebsaufspaltung ist wegen fehlender personeller Verflechtung nicht gegeben, wenn an der Betriebsgesellschaft nicht alle Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft beteiligt sind (sog. Nur-Besitz-Gesellschafter) und die Beschlüsse der Besitzpersonengesellschaft einstimmig gefasst werden müssen.