I.
Die Beteiligten streiten um die Anwendung einer Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG auf gewerbliche Einkünfte des Antragstellers.
Der Antragsteller ist alleiniger Gesellschafter der A - GmbH (folgend nur: GmbH). Im Streitjahr - 1996 - verpachtete er der GmbH das für deren Betrieb benötigte Grundstück.
In der Einkommensteuererklärung 1996 erklärte der Antragsteller Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von .... DM. Dabei berücksichtigte er Einkünfte in Höhe von .... DM aus einer erhaltenen Ausschüttung der GmbH. Ausweislich einer Steuerbescheinigung der GmbH vom 24. Juni 1997 setzt sich dieser Betrag aus einer Ausschüttung in Höhe von .... DM und dem Betrag der anrechenbaren Körperschaftsteuer in Höhe von .... DM zusammen.
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