Der Kläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der "H GmbH" (GmbH). Die GmbH ging am 1. Juli 1994 aus der Umwandlung des bisher als Einzelunternehmen geführten Friseurgeschäfts des Klägers hervor, das dieser seit 1989 an derselben Adresse (S, S-straße) in gemieteten Geschäftsräumen betrieb.
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