Streitig ist, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt.
Die Klägerin - eine Gebietskörperschaft - unterhält als Betrieb gewerblicher Art. die ..., die gemäß §
Die ... betreibt einen Bade- und Campingbetrieb auf eigenem und gepachtetem Gelände, wobei ein Hallenbad (Thermalbad), zwei Schwimm- und ein Kinderplanschbecken zur Verfügung stehen. Das Thermalbad war während des gesamten Jahres 1993 zwecks Attraktivierung und Erweiterung geschlossen.
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