Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2007 und 2008 vom 20.07.2011 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung in der Weise ausgesetzt, dass für Aussetzungszwecke – unter entsprechender Anpassung der Gewerbesteuerrückstellungen - weitere Betriebsausgaben in Höhe von i. H. v. 180.928.- € (2007) und 211.901.- € (2008) berücksichtigt werden. Die Berechnung der auszusetzenden Beträge wird dem Antragsgegner übertragen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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