FG Niedersachsen vom 27.03.1997
XIV 521/95
Fundstellen:
EFG 1998, 352

Betriebsausgabenabzug bei diebstahlbedingten Geldverlusten

FG Niedersachsen, vom 27.03.1997 - Aktenzeichen XIV 521/95

DRsp Nr. 2001/3144

Betriebsausgabenabzug bei diebstahlbedingten Geldverlusten

Ein Betriebsausgabenabzug kommt nicht in Betracht, wenn einem Gewerbetreibenden aus einer in seinen Privaträumen verwahrten, verschlossenen Geldkassette "betriebliches" Wechselgeld gestohlen wird.

Für die Praxis: