Betriebsausgabenabzug bei diebstahlbedingten Geldverlusten
FG Niedersachsen, vom 27.03.1997 - Aktenzeichen XIV 521/95
DRsp Nr. 2001/3144
Betriebsausgabenabzug bei diebstahlbedingten Geldverlusten
Ein Betriebsausgabenabzug kommt nicht in Betracht, wenn einem Gewerbetreibenden aus einer in seinen Privaträumen verwahrten, verschlossenen Geldkassette "betriebliches" Wechselgeld gestohlen wird.
Für die Praxis:
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