FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 21.06.2006
6 K 359/03
Normen:
EStG § 4 ; KStG § 8 ; AO § 41 ;

Betriebsausgabenabzug bei Scheingeschäften

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 21.06.2006 - Aktenzeichen 6 K 359/03

DRsp Nr. 2006/24637

Betriebsausgabenabzug bei Scheingeschäften

Ist das zugrunde liegende Rechtsgeschäft als Scheingeschäft i.S.v. § 41 AO zu qualifizieren, so kommt ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 4 ; KStG § 8 ; AO § 41 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist eine 1996 gegründete Kapitalgesellschaft, einzige Gesellschafterin ist die B AG. Zweck des Unternehmens ist u.a. der Vertrieb von Zeitschriften, insbesondere der X-Zeitung.