FG Münster - Urteil vom 05.05.2010
9 K 2753/07 E
Normen:
EStG § 33; EStG § 4 Abs. 4;

Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen

FG Münster, Urteil vom 05.05.2010 - Aktenzeichen 9 K 2753/07 E

DRsp Nr. 2011/2604

Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen

1. Aufwendungen eines nebenberuflichen Lehrbuchautors für die Fertigung von Publikationen an Urlaubsorten im südlichen Ausland sind auch dann nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit abziehbar, wenn diesem aufgrund einer Körperbehinderung ein Tätigwerden in trockenen und warmen Gefilden ärztlich angeraten wurde. 2. Mehraufwendungen aufgrund der Begleitung durch die Ehefrau auf diesen Auslandsreisen sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen ist.

Normenkette:

EStG § 33; EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob in den Streitjahren 2001 bis 2004 Aufwendungen für Reisen ins Ausland als Betriebsausgaben sowie die hierin zum Teil enthaltenen und zum Teil darüber hinausgehenden Aufwendungen für die Begleitung des Klägers durch seine Ehefrau auf verschiedenen Reisen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.