Streitig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen.
Die Klägerin ist eine GmbH. Im Streitjahr 1993 waren an deren Stammkapital in Höhe von 200.000 DM zu je 33,3 % die Gesellschafter A, Dr. B und C beteiligt. Die Klägerin erwarb im Jahr 1990 eine Immobilie des Hotels in X und baute das Objekt um, so dass zehn Eigentumswohnungen entstanden. Die Kosten hierfür musste sie in Höhe von 1,2 Millionen DM vorfinanzieren.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|