FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.05.2006
3 K 76/01
Normen:
AO (1977) § 160 ;

Betriebsausgabenabzug; Luxemburgische Domizilgesellschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen 3 K 76/01

DRsp Nr. 2006/20578

Betriebsausgabenabzug; Luxemburgische Domizilgesellschaft

Die erstmalige Benennung des tatsächlichen Empfängers einer Zahlung reicht nicht aus, um den Betriebsausgabenabzug zu erlangen, wenn bezüglich der korrespondierenden Betriebseinnahme bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Normenkette:

AO (1977) § 160 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen.

Die Klägerin ist eine GmbH. Im Streitjahr 1993 waren an deren Stammkapital in Höhe von 200.000 DM zu je 33,3 % die Gesellschafter A, Dr. B und C beteiligt. Die Klägerin erwarb im Jahr 1990 eine Immobilie des Hotels in X und baute das Objekt um, so dass zehn Eigentumswohnungen entstanden. Die Kosten hierfür musste sie in Höhe von 1,2 Millionen DM vorfinanzieren.