I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im Juni 1994 verstorbenen Vaters (V). Im Frühjahr des Streitjahres 1991 entschloss sich der im Jahr 1906 geborene V, seinen als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetrieb unentgeltlich an seinen Sohn (S) zu übergeben. Nach dem Übergabevertrag vom 6. März 1991 sollte die Übergabe des Betriebes zum 1. August 1991 stattfinden. Der Vertrag enthält u.a. folgende Regelung:
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