FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.02.2006
1 K 1962/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2007, 254
DStRE 2007, 330
EFG 2007, 18

Betriebsausgabenabzug zu 100% für Verpflegung von freien Mitarbeitern

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 1 K 1962/05

DRsp Nr. 2006/29777

Betriebsausgabenabzug zu 100% für Verpflegung von freien Mitarbeitern

Der Betriebsausgabenabzug ist in voller Höhe gegeben, wenn freie Mitarbeiter bei einer Schulungsveranstaltung verpflegt werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob Aufwendungen für die Verköstigung von Fachberatern/Fachberaterinnen anlässlich von Schulungen in Höhe von 55.750,00 DM in vollem Umfang als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.