FG Niedersachsen - Urteil vom 09.10.2020
14 K 21/19
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1;

Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer Tätigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.10.2020 - Aktenzeichen 14 K 21/19

DRsp Nr. 2022/17310

Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer Tätigkeit

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den geltend gemachten Einkünften der Kläger aus selbständiger Arbeit jeweils eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30 % der Betriebseinnahmen berücksichtigt werden kann.

Darüber hinaus ist streitig, ob bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit die anteilig auf die private Garage der Kläger entfallenden Gebäudekosten den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung von betrieblichen Kraftfahrzeugen mindern.