BFH - Urteil vom 26.02.2007
II R 27/05
Normen:
BewG § 2 Abs. 2 § 19 § 26 § 99 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1275
DStRE 2007, 1167
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 21.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5387/00

Betriebsgrundstück; Eigentum von Ehegatten

BFH, Urteil vom 26.02.2007 - Aktenzeichen II R 27/05

DRsp Nr. 2007/9199

Betriebsgrundstück; Eigentum von Ehegatten

Grundbesitz, der im Alleineigentum eines Ehegatten steht, ist nicht allein deswegen Betriebsgrundstück, weil das Grundstück dem Gewerbebetrieb des anderen Ehegatten dient.

Normenkette:

BewG § 2 Abs. 2 § 19 § 26 § 99 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb am 4. Januar 1994 ein unbebautes Grundstück. Das damals zuständige Finanzamt H nahm daraufhin mit Bescheid vom 7. Juni 1994 eine Zurechnungsfortschreibung gegenüber der Klägerin auf den 1. Januar 1994 vor; die Feststellungen zum Einheitswert (1 700 DM), zur Grundstücksart (unbebautes Grundstück) sowie zur Vermögensart (Grundvermögen) änderte das FA H nicht.