FG Köln - Urteil vom 20.05.1999
5 K 2769/98
Normen:
AO (1977) § 118 Abs. 1 S. 1 ;

Betriebsprüfungsbericht als Verwaltungsakt

FG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - Aktenzeichen 5 K 2769/98

DRsp Nr. 2002/9467

Betriebsprüfungsbericht als Verwaltungsakt

Bei einem Betriebsprüfungsbericht und den darin enthaltenen Prüfungsfeststellungen handelt es sich nicht um Verwaltungsakte im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 1 AO.

Normenkette:

AO (1977) § 118 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist als Rechtsanwalt selbständig tätig. Er betreibt seine Kanzlei im Bezirk des Beklagten. Mit Verfügung vom 06.11.1997 ordnete der Beklagte unter Berufung auf § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung bei dem Kläger an. Diese sollte sich auf die Umsatz- und Einkommensteuer 1994 bis 1996, den Einheitswert des Betriebsvermögens zum 01.01.1994 bis 01.01.1997 sowie die Vermögensteuer 1994 bis 1997 erstrecken. Gegen die Prüfungsanordnung hat der Kläger nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage erhoben, die beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 5 K 45/98 geführt wird.