Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.12.2015 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der N Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6.10.2015 wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 894,22 EUR festgesetzt.
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