Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. März 2017 über den Betrag von € 1.733,22 hinaus jeweils zum 2. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 66,30 brutto zu zahlen.
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