FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.08.2000
1 K 2766/99
Normen:
AO § 12 ; DBAL Art. 9 ;

Betriebsstätte im Ausland

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 2766/99

DRsp Nr. 2001/16343

Betriebsstätte im Ausland

Zur Frage, ob ein im Inland selbständig tätiger Ingenieur auch in Luxemburg eine eigenständige Betriebsstätte in Form eines abgetrennten Bürobereichs unterhalten hat oder ob seine gesamten Einkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen.

Normenkette:

AO § 12 ; DBAL Art. 9 ;

Tatbestand:

Streitig ist hauptsächlich, ob der Kläger eine Betriebsstätte in Luxemburg unterhält.