I.
Der Kläger wurde für die Streitjahre 1988 - 1990 und 1992 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.
Er bezog als selbständiger Unternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und zwar als Vertriebspartner der E.... T. ...H... GmbH (E-GmbH). In seinem Verkaufsgebiet hat er das Alleinverkaufsrecht für alle Produkte der E-GmbH: Tiefkühlkost, Eiscreme und tiefgekühlte Konditorwaren. Das Verkaufsgebiet ist von den Vertragsparteien (Kläger und E-GmbH) genau umschrieben. Es umfaßt Ortschaften, die sich innerhalb eines Radius von 15 km, gemessen vom Tiefkühllager in F. ... (F), befinden; insbesondere gehören dazu die Orte O... M... G... und L... deren Entfernung zu F 6 km, 8 km, 10 km und 14 km beträgt. Als Vertriebspartner hat der Kläger Kunden- und Gebietsschutz.
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