FG Nürnberg - Urteil vom 04.04.2006
I 365/04
Normen:
KStG § 4 § 8 Abs. 1 § 3 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 416
EFG 2007, 432

Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.

FG Nürnberg, Urteil vom 04.04.2006 - Aktenzeichen I 365/04

DRsp Nr. 2006/29763

Betriebsvermögen bei Vermietung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.

1. Vermietet ein BgA ein Anwesen an seine Trägerkörperschaft zur Nutzung einer ohne Einkunftserzielungsabsicht betriebenen Bücherei, so erzielt der BgA gewerbliche Einkünfte und muss daher die Miete als Betriebseinnahmen erfassen. 2. Soweit in den Miet- und Pachtverträgen Bedingungen vereinbart werden, die einem Vergleich zu Vereinbarungen mit Dritten nicht standhalten und die dazu dienen, Verluste in den BgA zu verlagern, so bietet das Instrument der vGA eine hinreichende Korrekturmöglichkeit.

Normenkette:

KStG § 4 § 8 Abs. 1 § 3 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob nach dem Umzug der Stadtwerke das ehemalige Verwaltungsanwesen Betriebsvermögen geblieben ist.

Klägerin ist die Stadt A mit ihrem Betrieb gewerblicher Art, den Stadtwerken. Der Gewinn der Stadtwerke wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.