BFH - Urteil vom 08.07.2011
II R 49/09
Normen:
InsO § 35; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

BFH, Urteil vom 08.07.2011 - Aktenzeichen II R 49/09

DRsp Nr. 2011/12963

Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

1. Das Finanzgericht hat zu Unrecht angenommen, dass es sich bei der Kfz-Steuer für ein gemäß § 311 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbares Fahrzeug um eine Masseverbindlichkeit handelt. Maßgebend ist, ob das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.2. Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht fest. Insbesondere nicht an der bisher vertretenen Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeuges zur Insolvenzmasse gehört.

Normenkette:

InsO § 35; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

Über das Vermögen des F (Schuldner) wurde am 9.11.2007 das Insolvenzverfahren eröffnet; zum Treuhänder wurde der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bestellt.

Der Schuldner ist als Arbeitnehmer tätig und besucht außerhalb der Arbeitszeit eine Technikerschule.