Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 15. März 2018 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen Kreditbetrugs in 18 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung der Verhältnisse im Jahresabschluss und im Konzernabschluss einer Kapitalgesellschaft, sowie wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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