I.
Die Beteiligten streiten um Einkommensteuer 1995 bis 2000. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) bezieht als Pensionärin Versorgungsbezüge. Hinsichtlich der Streitjahre gab sie lediglich für 1999 eine Einkommensteuererklärung ab.
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