I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, deren Gegenstand die Übernahme und der Betrieb von modernisierungsbedürftigen Hallen- und Freibädern von Städten und mehreren Gemeinden ist. Die Klägerin verpflichtete sich gegenüber der Stadt P, der Gemeinde S und dem Schwimmbadverband O, die betreffenden Hallen- und Freibäder zu modernisieren und zu betreiben. Für "die Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebes" erhielt die Klägerin von der Stadt und den Gemeinden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 220.000 € (im Folgenden Betriebsführungszuschüsse). Neben den genannten Zuschüssen erhielt die Klägerin für die Bereitstellung der Bäder für Schulen und Vereine "konkret benannte" weitere Zuschüsse (im Folgenden Schulzuschüsse).
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